SUBSKRIPTION

 

 

Das Verfahren der Subskription wurde im 17. Jahrhundert auf dem deutschen Buchmarkt eingeführt, um das Erscheinen von Werken, die höchstwahrscheinlich aufgrund ihres speziellen Inhalts, ihrer künstlerischen Gestaltung oder aber aufgrund ihres geplanten Umfangs nur

schwer verkäuflich sein würden, zu ermöglichen. Dieses Verfahren wurde auch im Buchhandel des 18. Jahrhunderts weiterhin genutzt, um beispielsweise bei Kupferstichwerken, mehrbändige Encyklopädien oder wissenschaftlicher Fachliteratur eine der Nachfrage angepasste Auflagenhöhe zu ermitteln und die Deckung der Herstellungskosten zu gewährleisten. Eine besondere Form der Subskription war die Prenumeration, bei der das Werk zusätzlich im voraus bezahlt werden musste

 

Weinhandel

 

Im Weinhandel hingegen fließt Geld, denn noch bevor der junge Wein in die Flaschen abgefüllt ist, muss der subskribierte Wein bezahlt werden. Erst hiermit erhält der Weinkäufer eine Sicherheit, den Wein begehrter Güter und begehrter Jahrgänge später überhaupt verfügbar zu haben und genießen zu können.
In einzelnen Fällen ist der junge Wein nach seiner Bezahlung noch weitere drei Jahre auf dem Weingut in Fässern gelagert, bevor er auf Flaschen gefüllt wird und an die Verbraucher ausgeliefert wird. Von einem Weingut ist gar bekannt, dass man nach Bezahlung vier Jahre zu warten haben wird, bevor der Wein ausgeliefert werden wird: beim Sauternes-Süßwein von Château d’Yquem.
Anders ausgedrückt, ist die Subskription auch eine Spekulation: man setzt darauf, dass der Wein bis zu seiner Auslieferung im Wert steigen wird. Man geht im Grunde ein Warentermingeschäft ein. Die Subskription von Wein ist vorrangig bei Bordeaux-Weinen zu finden, nur vereinzelt gibt es Weingüter in anderen Gegenden, die ein gleiches Verfahren verwenden.
Eine außerordentliche Besonderheit ist der Subskriptionsverkauf per Käuferliste. Dieses Verfahren ist bei einem Weingut in Burgund bekannt geworden: die Interessenten schreiben sich in eine Liste ein. Auf dieser Liste ziehen zum Kauf nur die obersten hunderte Plätze, die Platzinhaber müssen den Wein nach Zuteilung zum vom Weingut einseitig festgesetzten Preis zahlen. Wer nicht zahlt, fällt aus der Liste, und wird voraussichtlich auf lange Jahre keine Chance mehr haben, den Wein direkt beziehen zu können. Denn es sind Tausende, die darauf warten, kaufen zu dürfen: bei der Domaine Romanée-Conti. Die Domaine informiert jeweils im Abstand mehrerer Jahre, auf welche Rangstelle ein Interessent vorgerückt ist.